Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Was bedeutet Kurzzeitpflege?

Sie sind pflegebedürftig, in einen Pflegegrad zwei bis fünf eingestuft und werden daheim betreut? Ihr Angehöriger kann für eine kurze Zeit Ihre häusliche Pflege nicht leisten? Genau für solche Situationen sieht der Gesetzgeber die Kurzzeitpflege vor. Lassen Sie sich in unserer Pflegeeinrichtung in Springe vollstationär betreuen. Genießen Sie die Ortsveränderung und eine andere sichere Betreuungsform. Die Kurzzeitpflege in unserem Heim ist auf maximal acht Wochen, sprich 56 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Sie dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen etwa für eine Auszeit in Form eines Urlaubs oder einer Reha nach einem Krankenhausaufenthalt. Nehmen Sie als Pflegender diese Möglichkeit für ein wenig Abstand in Anspruch, um anschließend wieder erholt mit der häuslichen Pflege weitermachen zu können.

Antragstellung für eine Kurzzeitpflege

Stellen Sie oder Ihr Vertretungsberechtigter, den Sie in einer Vorsorgevollmacht festgelegt haben, bei der Pflegekasse einen persönlich von Ihnen unterschriebenen Antrag auf Kurzzeitpflege. Am besten vor dem Beginn des temporären Aufenthaltes bei uns. Da die Unterbringung manchmal wegen einer Notlage schnell nötig wird, reicht vorab die Aussage der Pflegeperson, des Sozialdienstes oder des Pflegedienstes, um die Notwendigkeit der Seniorenpflege gegenüber der Pflegekasse darzustellen.

Den Antrag bekommen Sie über die Pflegekasse, den Sozialdienst von Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Dort können Sie den Antrag, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, auch ausfüllen lassen. Einige Krankenkassen bieten inzwischen auch die Downloadmöglichkeit für ein Antragsformular an.

Leistungen während der Kurzzeitpflege

Zu den Leistungen unserer stationären Pflegeeinrichtung gehören die Unterkunft und Verpflegung sowie die Grund- und Behandlungspflege. Darunter fallen Hilfestellungen beim Duschen, Waschen, Baden, An- und Entkleiden. Außerdem die Wundkontrolle, das Wechseln von Verbänden sowie das Messen von Blutzucker und Blutdruck. Unser Pflegepersonal unterstützt Sie auch in Ihrer Mobilität durch Gehübungen oder bei Sprachübungen sowie bei allen weiteren pflegerischen und medizinischen Leistungen. Soweit Sie können und wollen, nutzen Sie die Möglichkeit unserer hausinternen Beschäftigungsprogramme.

Darunter verstehen wir Gymnastik, Kopf- und Körpertraining, Spaziergänge und weitere Aktivitäten. Zudem haben Sie während der Seniorenpflege in unserer Einrichtung das Recht auf Inanspruchnahme von Sozialdienstmitarbeitern. Wir machen allerdings schon an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass die Pflegekasse nur maximal 1.612 Euro pro Jahr übernimmt. Unterkunft, Verpflegung, Fahr- und Transportkosten müssen Sie aus eigenen Mitteln bezahlen. Für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Zum Seitenanfang